Erklärung zur Barrierefreiheit

Nordstrand Tourismus ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.nordstrand.de im aktuellen Layout.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet Nordstrand Tourismus auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. 

 

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Nicht alle Inhalte und Funktionen sind uneingeschränkt mittels Tastaturnutzung ansteuer- beziehungsweise bedienbar.
  • Informationen, Strukturen und Beziehungen können teilweise nicht programmatisch erfasst werden. Es liegen keine ARIA-Auszeichnungen vor.
  • Textalternativen (alt): Aktuell haben noch nicht alle Nicht-Text-Inhalte eine Textalternative (name-Tag, alt-Tag oder ARIA-label).
  • Kontrastverhältnisse: Einzelne Bereiche der Website weisen nicht ausreichende Kontraste auf.
  • Fehlermeldungen in Formularen können noch nicht programmatisch erfasst werden. Hier fehlen Beschriftungen und Hinweise, die die notwendigen Eingaben der Nutzer beschreiben können. 
  • PDF-Dokumente: Einige PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.

Nordstrand Tourismus ist bemüht, diese Mängel schnellstmöglich zu beseitigen, um ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.05.2025 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.05.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontakt

Du möchtest uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für dein Feedback sowie alle weiteren Informationen spreche uns unter an.

Bitte kontaktiere uns unter: 

Telefon: 04842 - 454
E-Mail: info@nordstrand.de
 

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du dich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle  (Linkbezeichnung: Internetseite der Beschwerdestelle, Verlinkung zur URL: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/) findest du alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort kannst du nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Du erreichst die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift

Karolinenweg 1

24105 Kiel

 

Postanschrift

Postfach 7121

24171 Kiel

 

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de