Gut informiert in den Urlaub starten
Wissenswertes über die Kurabgabe für unsere Gäste
Nordstrand ist ein staatlich anerkanntes Nordseeheilbad. Damit unsere Badestellen, das Schwimmbad, Wege und weitere touristische Angebote und Infrastruktur erhalten und gepflegt werden können, erhebt die Gemeinde Nordstrand ganzjährig – vom 1. Januar bis zum 31. Dezember – eine Kurabgabe. Sie gilt für alle Gäste ab 18 Jahren, die nicht mit Hauptwohnsitz auf Nordstrand gemeldet sind – auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienwohnungen.
Wir empfehlen dir, dich direkt nach deiner Ankunft bei deiner Gastgeberin oder deinem Gastgeber anzumelden, um deine Gästekarte zu erhalten. Wenn du nur für einen Tag auf der Insel bist, kannst du die Kurabgabe ganz einfach online im Tageskarten-Webshop oder direkt in der Tourist-Info bezahlen.
Mit deiner Gästekarte profitierst du von vielen Vorteilen und Vergünstigungen – zum Beispiel bei Veranstaltungen, Freizeitangeboten oder im Schwimmbad.
Alle Informationen zur Höhe der Kurabgabe, zur Satzung und zu den Gästekarten findest du weiter unten auf dieser Seite.
Höhe der Kurabgabe
01.06. – 30.09. - 2,20 € pro Tag
01.10 – 31.05. - 1,00 € pro Tag
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind kurabgabefrei.
Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis ab 50 GdB erhalten 50 % Ermäßigung und ab 100 GdB bist du von der Kurabgabe befreit. Die Ermäßigung bzw. Befreiung gilt auch für deine Begleitperson.
Zur Information
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft: Die besondere Meldepflicht für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben entfällt für deutsche Staatsangehörige. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht jedoch bestehen.
Nordstrand Tourismus hat sich intensiv mit den möglichen Auswirkungen dieser Gesetzesänderung auf die Kurabgabesatzung der Gemeinde Nordstrand beschäftigt. Nach eingehender rechtlicher Prüfung können wir mitteilen, dass sich für Gastgeber*innen auf Nordstrand nichts ändert. Die Kurabgabesatzung der Gemeinde Nordstrand folgt den Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Daher sind die Erfassung und Dokumentation der Übernachtungsgäste – einschließlich Name, Anschrift, Aufenthaltszeitraum und Geburtsdatum – weiterhin erforderlich.