Wissenswertes über die Kurabgabe für unsere Gäste
Nordstrand erhebt in der Zeit vom 01.01. bis 31.12. eine Kurabgabe. Die Kurabgabepflicht besteht für alle Personen ab 18 Jahre.
Höhe der Kurabgabe
01.06. – 30.09. - 2,20 € pro Tag
01.10 – 31.05. - 1,00 € pro Tag
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind kurabgabefrei. Die Reisezeiten der Vermieter sind nicht identisch mit denen der Kurabgabe.
Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis ab 50 GdB erhalten 50 % Ermäßigung und ab 100 GdB bist du von der Kurabgabe befreit.
Hier findest du die Kurabgabensatzung
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft: Die besondere Meldepflicht für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben entfällt für deutsche Staatsangehörige. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht jedoch bestehen.
Nordstrand Tourismus hat sich intensiv mit den möglichen Auswirkungen dieser Gesetzesänderung auf die Kurabgabesatzung der Gemeinde Nordstrand beschäftigt. Nach eingehender rechtlicher Prüfung können wir mitteilen, dass sich für Gastgeber*innen auf Nordstrand nichts ändert. Die Kurabgabesatzung der Gemeinde Nordstrand folgt den Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Daher sind die Erfassung und Dokumentation der Übernachtungsgäste – einschließlich Name, Anschrift, Aufenthaltszeitraum und Geburtsdatum – weiterhin erforderlich.