• © Nordseeküste Nordfriesland e.V. / Markus Rohrbacher

    Kurabgabe auf Nordstrand

Kurabgabe einfach erklärt

Dein Beitrag für einen rundum gelungenen Nordseeurlaub

Nordstrand ist ein staatlich anerkanntes Nordseeheilbad. Damit unsere Badestellen, das Schwimmbad, Wege, Veranstaltungen und touristischen Angebote für dich gepflegt und weiterentwickelt werden können, erhebt die Gemeinde Nordstrand ganzjährig eine Kurabgabe – vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Sie gilt für alle Gäste ab 18 Jahren, die nicht mit Hauptwohnsitz auf Nordstrand gemeldet sind – auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienwohnungen.

 
So erhältst du deine Gästekarte
  • Übernachtungsgäste:
    Bitte melde dich direkt bei deiner Gastgeberin oder deinem Gastgeber an – dort erhältst du deine persönliche Gästekarte (digital für dein Smartphone oder klassisch als Papierkarte).
  • Tagesgäste:
    Wenn du nur für einen Tag auf Nordstrand bist, kannst du deine Kurabgabe ganz einfach vor Ort in der Tourist Information bezahlen oder bequem im Voraus über unseren Webshop:

    Jetzt Tagesgästekarte sichern

 
Deine Vorteile mit der Gästekarte

Mit deiner Gästekarte profitierst du von vielen attraktiven Vergünstigungen – zum Beispiel bei:

  • Veranstaltungen
  • Freizeitangeboten
  • Schwimmbadbesuchen
  • ausgewählten touristischen Leistungen

Alle Details zur Kurabgabe, zur Satzung und zu den Gästekarten findest du weiter unten auf dieser Seite.

 

Höhe der Kurabgabe
  • 01. Juni bis 30. September: 2,20 Euro pro Tag & pro Person
  • 01. Oktober bis 31. Mai: 1,00 Euro pro Tag & pro Person

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind kurabgabefrei!

Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis ab 50 GdB erhalten 50 % Ermäßigung und ab 100 GdB bist du von der Kurabgabe befreit. Die Ermäßigung bzw. Befreiung gilt auch für deine Begleitperson.

Hier findest du die aktuelle Kurabgabesatzung der Gemeinde Nordstrand

 

Zur Information

Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die besondere Meldepflicht für deutsche Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben. Für ausländische Gäste bleibt sie weiterhin bestehen.

Nordstrand Tourismus hat diese Änderung rechtlich geprüft. Für Gastgeberinnen und Gastgeber auf Nordstrand ergibt sich daraus keine Veränderung:
Die Erfassung der Gästedaten (Name, Anschrift, Aufenthaltsdauer und Geburtsdatum) bleibt weiterhin erforderlich, da die Kurabgabesatzung der Gemeinde Nordstrand den Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes Schleswig-Holstein folgt.

 

Tagesgäste:

Deine Tagesgästekarte bekommst du online in unserem Webshop oder in der Tourist-Information (Am Kurhaus 27) zu den Öffnungszeiten.

 

Übernachtungsgäste:

Als Übernachtungsgast erhältst du deine Gästekarte von deiner Gastgeberin oder deinem Gastgeber. Bitte frage bei der Ankunft nach der Gästekarte.

Es stehen folgende Kartenoptionen zur Auswahl:

Gedruckte Gästekarte: Du erhältst deine Kurkarte in Form einer gedruckter Papierkarte.

"DigiCard to go“ (PDF- & Wallet-Datei): Alternativ kannst du die „DigiCard to go“ direkt auf deinem Smartphone speichern, entweder als PDF oder Wallet-Datei. Diese digitale Karte wird dir per E-Mail zugesendet – jedoch nur, wenn dein Gastgeber oder deine Gastgeberin diese Option anbietet und dir die Dateien entsprechend übermittelt.

Für Hunde besteht keine Verpflichtung zur Kurabgabe.

Die Kurabgabe leistet einen wichtigen Beitrag zur Instandhaltung und Pflege der Deichabschnitte, Kur- und Freizeitanlagen, Kinderspielplätze, öffentlichen Toiletten und Außenduschen. Sie dient außerdem zur Finanzierung verschiedenster touristischer Angebote.

Auf Vorzeigen der Gästekarte erhältst du folgende Vergünstigungen:

  • Kostenlose öffentliche WC-Anlagen.
  • Freie WLAN-Nutzung im Kurhaus Nordstrand
  • Kostenfreier Zugang zu den Badestellen auf Nordstrand
  • Kostenfreier Erhalt des Veranstaltungskalenders sowie weitere Angebote
  • Boule am Abenteuerspielplatz am Kurhaus - mit deiner Gästekarte kannst du dir die Boulekugeln kostenlos gegen Pfand in der Tourist Info ausleihen
  • Einmaliger kurtaxfreier Besuch von Kureinrichtungen in einigen, dem Tourismusverband Schleswig-Holstein angeschlossenen Orte (siehe Liste)
  • Ermäßigter Eintritt im Nordstrander Schwimmbad
  • Ermäßigte Eintrittspreise bei Veranstaltungen des Nordstrand Tourismus
  • Preisermäßigung bei verschiedenen Leistungen (siehe Anzeigen und laufendes Veranstaltungsprogramm)
  • Preisermäßigung bei der Miete eines Strandkorbes

Eine Preisermäßigung kann nur auf Vorzeigen der Gästekarte gewährt werden. Führe also die Gästekarte stets mit!

Die (Tages-)Gästekarte ist personengebunden und nicht übertragbar. Sie kann nur von der auf dem Ticket genannten Person genutzt werden, die sich während des Aufenthalts tatsächlich vor Ort befinden muss. Zudem ist die Karte ausschließlich am aufgedruckten Tag bzw. innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums verwendbar.

In folgenden Orten Schleswig-Holsteins wird die Kurkarte / Gästekarte zum einmaligen, kurabgabefreien Besuch anerkannt (Stand März 2024):

Ostsee 
Blekendorf, Dahme, Eckernförde, Fehmarn, Glücksburg, Grömitz, Großenbrode, Heikendorf, Heiligenhafen, Hohwacht, Kellenhusen, Laboe, Neustadt/Pelzerhaken/Rettin, Scharbeutz, Schönberg, Schönhagen, Schwedeneck, Sehlendorfer Strand, Sierksdorf, Strande, Timmendorfer Strand, Travemünde, Weißenhäuser Strand 
Binnenland 
Bad Bramstedt, Bad Malente, Bad Schwartau, Bosau, Dersau, Mölln, Plön 
Nordsee 
Büsum, Büsumer Deichhausen, Dagebüll, Elisabeth-Sophien-Koog, Friedrichskoog, Hallig Langeneß, Hallig Oland, Helgoland, Nordstrand, Pellworm, Tönning, Westerdeichstrich 

Wenn du eine Ferienwohnung oder ein Haus auf Nordstrand besitzt, aber nicht dauerhaft hier lebst, zahlst du keine Kurabgabe pro Aufenthalt, sondern eine Jahreskurabgabe. Diese ersetzt die sonst tägliche Abgabe und berechtigt dich zum Erhalt einer Jahresgästekarte, mit der du die touristischen Angebote der Insel nutzen kannst – genau wie alle anderen Gäste.

Die Regelung zur Kurabgabepflicht von Verwandten ist in der Satzung der Gemeide Nordstrand einheitlich festgelegt (§ 3 Abs. 1 Nr. c). Kinder, Eltern sowie Ehepartnerinnen und Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner von Personen mit Hauptwohnsitz auf Nordstrand sind von der Kurabgabe befreit, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.

Andere Besucherinnen und Besucher, die ebenfalls unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, sind nur dann von der Kurabgabe befreit, wenn sie keine Kur- oder Erholungseinrichtungen nutzen und keine Veranstaltungen besuchen.

Als Gastgeber*in unterstützt du die Erhebung der Kurabgabe gemäß Satzung. Deine Gäste erhalten dadurch ihre Gästekarte mit vielen Vorteilen und Vergünstigungen während ihres Aufenthalts.

Die Gästekarten kannst du bequem:
✔ digital über das elektronische Gästekartensystem (per E-Mail als DigiCard to go) versenden
✔ oder klassisch per Handformular erstellen

Alle Informationen & Anleitungen für Gastgeber*innen findest du hier.

Bei Fragen hilft dir unsere Tourist-Information gern weiter: Tel. 04842 – 454, E-Mail info@nordstrand.de

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