• © Nordseeküste Nordfriesland e.V. / Markus Rohrbacher

    Kurabgabe

Gut informiert in den Urlaub starten

Wissenswertes über die Kurabgabe für unsere Gäste

Nordstrand ist ein staatlich anerkanntes Nordseeheilbad. Damit unsere Badestellen, das Schwimmbad, Wege und weitere touristische Angebote und Infrastruktur erhalten und gepflegt werden können, erhebt die Gemeinde Nordstrand ganzjährig – vom 1. Januar bis zum 31. Dezember – eine Kurabgabe. Sie gilt für alle Gäste ab 18 Jahren, die nicht mit Hauptwohnsitz auf Nordstrand gemeldet sind – auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienwohnungen.

Wir empfehlen dir, dich direkt nach deiner Ankunft bei deiner Gastgeberin oder deinem Gastgeber anzumelden, um deine Gästekarte zu erhalten. Wenn du nur für einen Tag auf der Insel bist, kannst du die Kurabgabe ganz einfach online im Tageskarten-Webshop oder direkt in der Tourist-Info bezahlen.

Mit deiner Gästekarte profitierst du von vielen Vorteilen und Vergünstigungen – zum Beispiel bei Veranstaltungen, Freizeitangeboten oder im Schwimmbad.

Alle Informationen zur Höhe der Kurabgabe, zur Satzung und zu den Gästekarten findest du weiter unten auf dieser Seite.

 

Höhe der Kurabgabe

01.06. – 30.09. - 2,20 € pro Tag  

01.10 – 31.05. -  1,00 € pro Tag 

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind kurabgabefrei. 

Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis ab 50 GdB erhalten 50 % Ermäßigung und ab 100 GdB bist du von der Kurabgabe befreit. Die Ermäßigung bzw. Befreiung gilt auch für deine Begleitperson.

 

Hier findest du die aktuelle Kurabgabesatzung der Gemeinde Nordstrand

 

Zur Information

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft: Die besondere Meldepflicht für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben entfällt für deutsche Staatsangehörige. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht jedoch bestehen.

Nordstrand Tourismus hat sich intensiv mit den möglichen Auswirkungen dieser Gesetzesänderung auf die Kurabgabesatzung der Gemeinde Nordstrand beschäftigt. Nach eingehender rechtlicher Prüfung können wir mitteilen, dass sich für Gastgeber*innen auf Nordstrand nichts ändert. Die Kurabgabesatzung der Gemeinde Nordstrand folgt den Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Daher sind die Erfassung und Dokumentation der Übernachtungsgäste – einschließlich Name, Anschrift, Aufenthaltszeitraum und Geburtsdatum – weiterhin erforderlich.

 

Tagesgäste:

Deine Tagesgästekarte bekommst du online in unserem Webshop oder in der Tourist-Information (Am Kurhaus 27) zu den Öffnungszeiten.

 

Übernachtungsgäste:

Als Übernachtungsgast erhältst du deine Gästekarte direkt bei der Ankunft in der Unterkunft von deiner Gastgeberin oder deinem Gastgeber. Bitte frage bei der Ankunft nach der Gästekarte.

Es stehen folgende Kartenoptionen zur Auswahl:

Gedruckte Gästekarte: Du erhältst deine Kurkarte in Form einer gedruckter Karte.

"DigiCard to go“ (PDF- & Wallet-Datei): Alternativ kannst du die „DigiCard to go“ direkt auf deinem Smartphone speichern, entweder als PDF oder Wallet-Datei. Diese digitale Karte wird dir per E-Mail zugesendet – jedoch nur, wenn dein Gastgeber oder deine Gastgeberin diese Option anbietet und dir die Dateien entsprechend übermittelt.

Für Hunde besteht keine Verpflichtung zur Kurabgabe.

Die Kurabgabe leistet einen wichtigen Beitrag zur Instandhaltung und Pflege der Deichabschnitte, Kur- und Freizeitanlagen, Kinderspielplätze, öffentlichen Toiletten und Außenduschen. Sie dient außerdem zur Finanzierung verschiedenster touristischer Angebote.

Auf Vorzeigen der Gästekarte erhältst du folgende Vergünstigungen:

  • Kostenlose öffentliche WC-Anlagen.
  • Freie WLAN-Nutzung im Kurhaus Nordstrand
  • Kostenfreier Zugang zu den Badestellen auf Nordstrand
  • Kostenfreier Erhalt des Veranstaltungskalenders sowie weitere Angebote
  • Boule am Abenteuerspielplatz am Kurhaus - mit deiner Gästekarte kannst du dir die Boulekugeln kostenlos gegen Pfand in der Tourist Info ausleihen
  • Einmaliger kurtaxfreier Besuch von Kureinrichtungen in einigen, dem Tourismusverband Schleswig-Holstein angeschlossenen Orte (siehe Liste)
  • Ermäßigter Eintritt im Nordstrander Schwimmbad
  • Ermäßigte Eintrittspreise bei Veranstaltungen des Nordstrand Tourismus
  • Preisermäßigung bei verschiedenen Leistungen (siehe Anzeigen und laufendes Veranstaltungsprogramm)
  • Preisermäßigung bei der Miete eines Strandkorbes

Eine Preisermäßigung kann nur auf Vorzeigen der Gästekarte gewährt werden. Führe also die Gästekarte stets mit!

Die (Tages-)Gästekarte ist personengebunden und nicht übertragbar. Sie kann nur von der auf dem Ticket genannten Person genutzt werden, die sich während des Aufenthalts tatsächlich vor Ort befinden muss. Zudem ist die Karte ausschließlich am aufgedruckten Tag bzw. innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums verwendbar.

In folgenden Orten Schleswig-Holsteins wird die Kurkarte / Gästekarte zum einmaligen, kurabgabefreien Besuch anerkannt (Stand März 2024):

Ostsee 
Blekendorf, Dahme, Eckernförde, Fehmarn, Glücksburg, Grömitz, Großenbrode, Heikendorf, Heiligenhafen, Hohwacht, Kellenhusen, Laboe, Neustadt/Pelzerhaken/Rettin, Scharbeutz, Schönberg, Schönhagen, Schwedeneck, Sehlendorfer Strand, Sierksdorf, Strande, Timmendorfer Strand, Travemünde, Weißenhäuser Strand 
Binnenland 
Bad Bramstedt, Bad Malente, Bad Schwartau, Bosau, Dersau, Mölln, Plön 
Nordsee 
Büsum, Büsumer Deichhausen, Dagebüll, Elisabeth-Sophien-Koog, Friedrichskoog, Hallig Langeneß, Hallig Oland, Helgoland, Nordstrand, Pellworm, Tönning, Westerdeichstrich

Wenn du eine Ferienwohnung oder ein Haus auf Nordstrand besitzt, aber nicht dauerhaft hier lebst, zahlst du keine Kurabgabe pro Aufenthalt, sondern eine Jahreskurabgabe. Diese ersetzt die sonst tägliche Abgabe und berechtigt dich zum Erhalt einer Jahresgästekarte, mit der du die touristischen Angebote der Insel nutzen kannst – genau wie alle anderen Gäste.

Die Regelung zur Kurabgabepflicht von Verwandten ist in der Satzung der Gemeide Nordstrand einheitlich festgelegt (§ 3 Abs. 1 Nr. c). Kinder, Eltern sowie Ehepartnerinnen und Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner von Personen mit Hauptwohnsitz auf Nordstrand sind von der Kurabgabe befreit, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.

Andere Besucherinnen und Besucher, die ebenfalls unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden, sind nur dann von der Kurabgabe befreit, wenn sie keine Kur- oder Erholungseinrichtungen nutzen und keine Veranstaltungen besuchen.

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