Kurabgabe einfach erklärt
Dein Beitrag für einen rundum gelungenen Nordseeurlaub
Nordstrand ist ein staatlich anerkanntes Nordseeheilbad. Damit unsere Badestellen, das Schwimmbad, Wege, Veranstaltungen und touristischen Angebote für dich gepflegt und weiterentwickelt werden können, erhebt die Gemeinde Nordstrand ganzjährig eine Kurabgabe – vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Sie gilt für alle Gäste ab 18 Jahren, die nicht mit Hauptwohnsitz auf Nordstrand gemeldet sind – auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienwohnungen.
So erhältst du deine Gästekarte
- Übernachtungsgäste:
Bitte melde dich direkt bei deiner Gastgeberin oder deinem Gastgeber an – dort erhältst du deine persönliche Gästekarte (digital für dein Smartphone oder klassisch als Papierkarte). Tagesgäste:
Wenn du nur für einen Tag auf Nordstrand bist, kannst du deine Kurabgabe ganz einfach vor Ort in der Tourist Information bezahlen oder bequem im Voraus über unseren Webshop:
Deine Vorteile mit der Gästekarte
Mit deiner Gästekarte profitierst du von vielen attraktiven Vergünstigungen – zum Beispiel bei:
- Veranstaltungen
- Freizeitangeboten
- Schwimmbadbesuchen
- ausgewählten touristischen Leistungen
Alle Details zur Kurabgabe, zur Satzung und zu den Gästekarten findest du weiter unten auf dieser Seite.
Höhe der Kurabgabe
- 01. Juni bis 30. September: 2,20 Euro pro Tag & pro Person
- 01. Oktober bis 31. Mai: 1,00 Euro pro Tag & pro Person
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind kurabgabefrei!
Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis ab 50 GdB erhalten 50 % Ermäßigung und ab 100 GdB bist du von der Kurabgabe befreit. Die Ermäßigung bzw. Befreiung gilt auch für deine Begleitperson.
Zur Information
Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die besondere Meldepflicht für deutsche Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben. Für ausländische Gäste bleibt sie weiterhin bestehen.
Nordstrand Tourismus hat diese Änderung rechtlich geprüft. Für Gastgeberinnen und Gastgeber auf Nordstrand ergibt sich daraus keine Veränderung:
Die Erfassung der Gästedaten (Name, Anschrift, Aufenthaltsdauer und Geburtsdatum) bleibt weiterhin erforderlich, da die Kurabgabesatzung der Gemeinde Nordstrand den Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes Schleswig-Holstein folgt.
