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Kurabgabe

Wissenswertes über die Kurabgabe für unsere Gäste

Nordstrand erhebt in der Zeit vom 01.01. bis 31.12. eine Kurabgabe. Die Kurabgabepflicht besteht für alle Personen ab 18 Jahre.

 

Höhe der Kurabgabe

01.06. – 30.09. - 2,20 € pro Tag  

01.10 – 31.05. -  1,00 € pro Tag 

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind kurabgabefrei. Die Reisezeiten der Vermieter sind nicht identisch mit denen der Kurabgabe.

Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis ab 50 GdB erhalten 50 % Ermäßigung und ab 100 GdB bist du von der Kurabgabe befreit.

 

Hier findest du die Kurabgabensatzung

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft: Die besondere Meldepflicht für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben entfällt für deutsche Staatsangehörige. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht jedoch bestehen.

Nordstrand Tourismus hat sich intensiv mit den möglichen Auswirkungen dieser Gesetzesänderung auf die Kurabgabesatzung der Gemeinde Nordstrand beschäftigt. Nach eingehender rechtlicher Prüfung können wir mitteilen, dass sich für Gastgeber*innen auf Nordstrand nichts ändert. Die Kurabgabesatzung der Gemeinde Nordstrand folgt den Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Daher sind die Erfassung und Dokumentation der Übernachtungsgäste – einschließlich Name, Anschrift, Aufenthaltszeitraum und Geburtsdatum – weiterhin erforderlich.

 

Wo erhalte ich meine Kurkarte?

Tagesgäste:

Deine Tagesgästekarte bekommst du online in unserem Webshop oder in der Tourist-Information (Am Kurhaus 27) zu den Öffnungszeiten.

 

Übernachtungsgäste:

Als Übernachtungsgast erhältst du deine Kurkarte direkt bei der Ankunft in der Unterkunft von deiner Gastgeberin oder deinem Gastgeber. Bitte frage bei der Ankunft nach der Kurkarte.

Es stehen folgende Kartenoptionen zur Auswahl:

Gedruckte Gästekarte: Du erhältst deine Kurkarte in Form einer gedruckter Karte.

"DigiCard to go“ (PDF- & Wallet-Datei): Alternativ kannst du die „DigiCard to go“ direkt auf deinem Smartphone speichern, entweder als PDF oder Wallet-Datei. Diese digitale Karte wird dir per E-Mail zugesendet – jedoch nur, wenn dein Gastgeber oder deine Gastgeberin diese Option anbietet und dir die Dateien entsprechend übermittelt.“

Was für Vorteile habe ich mit der Kurkarte?

Auf Vorzeigen der Kurkarte erhältst du folgende Vergünstigungen:

  • Einmaliger kurtaxfreier Besuch von Kureinrichtungen in einigen, dem Tourismusverband Schleswig-Holstein angeschlossenen Orte (siehe Liste)
  • Ermäßigter Eintritt im Nordstrander Schwimmbad
  • Preisermäßigung bei verschiedenen Leistungen (siehe Anzeigen und laufendes Veranstaltungsprogramm)
  • Preisermäßigung bei der Miete eines Strandkorbes
  • Freie WLAN-Nutzung im Schwimmbad/Leseraum
  • Kostenlose öffentliche WC-Anlagen.

Eine Preisermäßigung kann nur auf Vorzeigen der Kurkarte gewährt werden. Führe also die Kurkarte stets mit!

Gegenseitige Anerkennung der Kurkarten / Gästekarten

In folgenden Orten Schleswig-Holsteins wird die Kurkarte / Gästekarte zum einmaligen, kurabgabefreien Besuch anerkannt (Stand März 2024):

Ostsee 
Blekendorf, Dahme, Eckernförde, Fehmarn, Glücksburg, Grömitz, Großenbrode, Heikendorf, Heiligenhafen, Hohwacht, Kellenhusen, Laboe, Neustadt/Pelzerhaken/Rettin, Scharbeutz, Schönberg, Schönhagen, Schwedeneck, Sehlendorfer Strand, Sierksdorf, Strande, Timmendorfer Strand, Travemünde, Weißenhäuser Strand 
Binnenland 
Bad Bramstedt, Bad Malente, Bad Schwartau, Bosau, Dersau, Mölln, Plön 
Nordsee 
Büsum, Büsumer Deichhausen, Dagebüll, Elisabeth-Sophien-Koog, Friedrichskoog, Hallig Langeneß, Hallig Oland, Helgoland, Nordstrand, Pellworm, Tönning, Westerdeichstrich